In Österreich müssen Maklerwebseiten den Menüpunkt „Nebenkosten“ sowohl für Miete/Pacht als auch für Kauf/Verkauf/Baurecht anführen, um Transparenz zu gewährleisten und Konsumenten umfassend über alle anfallenden Kosten zu informieren. Bitte beachten Sie unsere Formulare:
Dies ist primär durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und die Immobilienmaklerverordnung (IMV) bedingt, die eine klare und verständliche Aufklärung über alle wesentlichen Vertragsbestandteile, einschließlich der Nebenkosten, vorschreiben. Bei Miet- und Pachtverträgen umfassen Nebenkosten typischerweise Kaution, Provision, Vergebührung des Mietvertrags und Betriebskosten. Im Bereich Kauf, Verkauf und Baurecht sind dies unter anderem Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr ins Grundbuch, Notar- und Anwaltskosten, Maklerprovision und gegebenenfalls Kosten für die Errichtung eines Baurechtsvertrags. Die detaillierte Auflistung dieser Kostenpunkte soll sicherstellen, dass Interessenten eine fundierte Entscheidung treffen können und vor unerwarteten finanziellen Belastungen geschützt sind.
Diese Verpflichtung dient dem Schutz der Verbraucher und der Förderung eines fairen Wettbewerbs im Immobilienmarkt.